Informationen


Informationen zur Gepäckbeförderung

Reisegepäck

Ihr Reisegepäck umfasst Handgepäck und aufzugebendes Gepäck.


Aufzugebendes Gepäck

Das Freigepäck für Erwachsene und Kinder bis 12 Jahre umfasst ein aufzugebendes Gepäckstück bis maximal 20 kg.

Das Freigepäck für Kleinkinder bis 2 Jahre umfasst ein aufzugebendes Gepäckstück bis maximal 20 kg.
Kinderwagen, Buggys, Babybetten oder Autokindersitze werden innerhalb der Freigepäcksmenge für Kleinkinder (20kg) im Laderaum befördert. Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig.
Buchen Sie Ihr Über-, Sport- oder Sondergepäck bis spätestens 48 Stunden vor Abflug online unter Services.


Handgepäck

Auf jedem Flug dürfen Sie ein Handgepäckstück mit maximal 6kg mit in die Kabine nehmen. Es darf die Abmessungen 55cm x 40cm x 20cm nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie die EU-Handgepäckregelungen für Flüssigkeiten:

  • Einzelne Flüssigkeitsbehältnisse dürfen nicht mehr als 100 ml fassen
  • Sie dürfen maximal 10 Behältnisse im Handgepäck transportieren
  • Die Flüssigkeiten müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren
Plastikbeutel transportiert werden, der maximal 1 l fasst.

Bitte nehmen Sie Ihre Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle aus dem
Handgepäck und legen Sie diese separat vor.

Außerdem können nach vorheriger Anmeldung folgende Gegenstände mitgenommen werden, wenn der Passagier darauf angewiesen ist:

  • ein Rollstuhl (am Gate abzugeben)
  • ein Paar Gehhilfen und/oder Schienen, sonstige Prothesen
  • ein Blindenhund

Bitte verstauen Sie Ihre Wertgegenstände (z.B. Bargeld, Kamera, Laptop, Hausschlüssel), Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck.

Bitte beachten Sie unsere Informationen 'Gefährliche Güter'.


Unsere Haftungsbestimmungen

Als Fluggast sind Sie für Ihr Gepäck verantwortlich. Stellen Sie sicher, dass Ihr Gepäckstück sowie die darin enthaltenen Gegenstände unseren Beförderungsbedingungen entsprechen.

Achten Sie zudem darauf, den Gepäckinhalt so zu verstauen, dass dieser keinen Schaden nimmt.

Bitte beachten Sie, dass Sundair für folgende Schäden grundsätzlich nicht haftet:

  • übliche Gebrauchsspuren am Reisegepäck, wie Kratzer, Dellen oder Verschmutzungen
  • Schäden an unsachgemäß gepackten Gepäckstücken
  • Schäden, die entstanden sind, weil Art oder Inhalt des Gepäcks zu Sicherheitskontrollen
geführt hat
  • Wertgegenstände
  • zerbrechliche Gegenstände
  • verderbliche Güter
  • liegengelassenes Handgepäck

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen.


Stand: 20.05.2017

Informationen zur Beförderung gefährlicher Gegenstände

Gefährliche Gegenstände

Im Luftverkehr können viele Gegenstände aus dem normalen Alltag zu einer derartigen Gefahr werden, dass sie an Bord eines Flugzeuges weder im Handgepäck noch im Reisegepäck zugelassen sind.

Der Transport von gefährlichen Gegenständen unterliegt strengsten Vorschriften.


Gefährliche Gegenstände sind gemäß ICAO / IATA-Vorschriften im Gepäck verboten.
Als gefährliche Güter gelten:
  • Smartphones des Typs Samsung Galaxy Note 7. Diese Smartphones müssen an Bord komplett ausgeschaltet sein und dürfen nicht aufgeladen werden.
  • Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage und integrierten Lithium-Batterien oder pyrotechnischem Material
  • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Leucht- oder Rauchsignale
  • Behälter mit Gasen (entflammbar oder nicht entflammbar, tiefgefroren, verflüssigt oder giftig), beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campinggas, gefüllte Druckflaschen, Feuerzeuggas, Soda-Patronen
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeug- oder Waschbenzin, Farben, Lacke, Klebstoffe, Verdünnungsflüssigkeiten, Reinigungsmittel, Heizflüssigkeiten
  • Entflammbare und leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
  • E-Zigaretten (Diese dürfen auf allen Flügen ausschließlich im Handgepäck oder am Körper des Reisenden mitgeführt werden.)
  • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
  • Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
  • Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
  • Radioaktive Stoffe und Gegenstände
  • Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
  • Stark magnetische Materialien
  • Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Testzwecke)
  • Elektroschockwaffen, z.B. Elektro-Schocker (Taser)
  • Lithium-Batterien oder Akkumulatoren (Es dürfen höchstens zwei einzelne Lithium-Batterien oder Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung bis 160Wh als Ersatzzellen für elektronische Gebrauchsgüter (z.B in Laptops, Mobiltelefonen, Uhren, Kameras) befördert werden. Die Beförderung von einzelnen Batterien oder Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung von 100Wh bis 160 Wh bedarf der vorherigen Zustimmung der Fluggesellschaft.)

Die Beförderung Lithium-batteriebetriebener Fortbewegungsmittel ist verboten.

Die Beförderung von elektronischen Fortbewegungsmitteln, die mit Lithium-Batterien betrieben werden, ist sowohl in aufgegebenem Gepäck, als auch im Handgepäck an Bord von Flugzeugen untersagt. Diese Regelung gilt unabhängig von der Leistung der Batterie. Zu dieser Art der Fortbewegungsmittel gehören u.a. :

  • Hoverboards
  • Segways
  • Airwheels und Solowheels
  • Gepäckscooter
  • Elektrofahrräder mit Lithium-Batterien

Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen, die durch Lithium Batterien angetrieben werden, sind von diesem Verbot nicht betroffen, jedoch anmeldepflichtig.

Ausführliche Informationen zur Gefahrgutbeförderung sind den internationalen Gefahrgutvorschriften der ICAO zu entnehmen, welche über die Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes eingesehen werden können.

https://www.lba.de/DE/Betrieb/Gefahrguttranssport/Passagierinformation/Passagierinformation_node.html

AUFGEGEBENES GEPÄCK (gem. EU VO 2015/1998 Anlage 5B)

LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE

Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

  • Munition,
  • Sprengkapseln,
  • Detonatoren und Zünder,
  • Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
  • Rauchkanister und Rauchpatronen,
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.

HANDGEPÄCK (gem. EU VO 2015/1998 Anlage 4C)

LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE

Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:

a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind - Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen herbeizuführen, einschließlich:

  • Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten,
  • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
  • Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre,
  • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte „Ball Bearing Guns“ (BB Guns),
  • Signalpistolen und Startpistolen,
  • Bogen, Armbrüste und Pfeile,
  • Abschussgeräte für Harpunen und Speere,
  • Schleudern und Katapulte;

b) Betäubungsgeräte - Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:

  • Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe,
  • Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung,
  • Handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;

c) spitze oder scharfe Gegenstände - spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

  • Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser,
  • Eisäxte und Eispickel,
  • Rasierklingen,
  • Teppichmesser,
  • Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
  • Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen,
  • Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,
  • Schwerter und Säbel;

d) Werkzeuge - Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann, einschließlich:

  • Brecheisen,
  • Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen,
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,
  • Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen,
  • Lötlampen,
  • Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler;

e) stumpfe Gegenstände - Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

  • Baseball- und Softballschläger,
  • Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger,
  • Kampfsportgeräte;

f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze - Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:

  • Munition,
  • Sprengkapseln,
  • Detonatoren und Zünder,
  • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,
  • Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
  • Rauchkanister und Rauchpatronen,
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.

Entgelte für Zusatzleistungen
Gültig für alle Flüge ab 27.02.2018 (Vorbehaltlich Änderungen)



  Hinweise Entgelt bei Online-Reservierung Entgelt am Check-in
Gepäck   Gebühren je Strecke Gebühren je Strecke
Übergepäck Anmeldung ab 5 kg empfohlen 10 EUR je kg 15 EUR je kg
Fahrrad anmeldepflichtig; maximal ein (1) Gepäckstück;
maximal 20 kg; ab 21. kg Übergepäckrate
ACHTUNG: Fahrräder mit Elektroantrieb (Li-Batterien/Akkus) dürfen nicht als Sport- und Sondergepäck transportiert werden.
Sportgepäck muss am Check-in geöffnet werden.
Gebühren für Sport- und Sondergepäck sind nicht erstattungsfähig.
60 EUR 80 EUR
Tauchgepäck anmeldepflichtig maximal ein (1) Gepäckstück;
maximal 30 kg; ab 31. kg Übergepäckrate; muss separat gepackt sein; darf ausschließlich Tauch-Equipment beinhalten
Sportgepäck muss am Check-in geöffnet werden.
Gebühren für Sport- und Sondergepäck sind nicht erstattungsfähig.
60 EUR 80 EUR
Golfgepäck anmeldepflichtig; maximal ein (1) Gepäckstück;
maximal 20 kg; ab 21. kg Übergepäckrate; muss separat gepackt sein; darf ausschließlich Golf-Equipment beinhalten.
ACHTUNG: Golftrolleys mit Elektroantrieb (Li-Batterien/Akkus) dürfen nicht als Sport-oder Sondergepäck transportiert werden.
Sportgepäck muss am Check-in geöffnet werden.
Gebühren für Sport- und Sondergepäck sind nicht erstattungsfähig.
60 EUR 80 EUR
Surf/Wave/Kiteboard anmeldepflichtig maximal ein (1) Gepäckstück;
maximal 30 kg; ab 31. kg Übergepäckrate
Sportgepäck muss am Check-in geöffnet werden.
Gebühren für Sport- und Sondergepäck sind nicht erstattungsfähig.
70 EUR 90 EUR
Kanu/Kajak anmeldepflichtig maximal ein (1) Gepäckstück;
maximal 30 kg; ab 31. kg Übergepäckrate
Sportgepäck muss am Check-in geöffnet werden.
Gebühren für Sport- und Sondergepäck sind nicht erstattungsfähig.
70 EUR 90 EUR
Hang/Paraglider anmeldepflichtig maximal ein (1) Gepäckstück;
maximal 30 kg; ab 31. kg Übergepäckrate
Sportgepäck muss am Check-in geöffnet werden.
Gebühren für Sport- und Sondergepäck sind nicht erstattungsfähig.
70 EUR 90 EUR
Tier in Kabine anmeldepflichtig; bis maximal 6 kg inkl. Box maximal 42x31x20 cm; je Fluggast nur ein (1) Tier
Bitte Tierart und Abmessungen der Box angeben!
Gebühren für Tierbeförderung sind nicht erstattungsfähig.
60 EUR 80 EUR
Tier im Frachtraum anmeldepflichtig; ab 7 kg inkl. Box
Bitte Tierart und Abmessungen der Box angeben!
Gebühren für Tierbeförderung sind nicht erstattungsfähig.
80 EUR (bis 20 kg inkl. Box)
100 EUR (ab 21. Kg inkl. Box)
100 EUR (bis 20 kg inkl. Box)
120 EUR (ab 21. kg inkl. Box)
Unbegleitetes Kind anmeldepflichtig; im Alter von 5-11 Jahren
Bitte Formular „Unbegleites Kind“ ausfüllen, unterzeichnen und in 3-facher Ausfertigung mitführen.
Gebühren für unbegleitete Kinder sind nicht erstattungsfähig.
60 EUR 80 EUR
Sitzplatzreservierungen
Standard seats Gebühren für Sitzplatzreservierungen sind nicht erstattungsfähig. 12 EUR pP Nur online
Comfort seats Sitzplätze in der 1. Reihe
Nicht für folgenden Personenkreis :
- Kleinkinder (bis einschließlich 2 Jahre),
- werdende Mütter,
- Personen, die Tiere in der Kabine mitführen,
- Personen, die eingeschränkt mobil sind.
- Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind
Gebühren für Sitzplatzreservierungen sind nicht erstattungsfähig.
30 EUR pP Nur online
Best seats Sitzplätze in der 2.-7. Reihe
Gebühren für Sitzplatzreservierungen sind nicht erstattungsfähig.
20 EUR pP Nur online
Exit seats Sitzplätze in der 12.und 14. Reihe
Nicht für folgenden Personenkreis:
  • Kinder und Kleinkinder,
  • werdende Mütter,
  • Personen, die Tiere in der Kabine mitführen,
  • Personen, die eingeschränkt mobil sind.
  • Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind
  • Personen, die weder die deutsche noch die englische Sprache verstehen und sprechen
Gebühren für Sitzplatzreservierungen sind nicht erstattungsfähig.
30 EUR pP Nur online
Spezialessen
Vegetarisches Essen vegetarisch; ohne Milchprodukte
Gebühren für Spezialessen sind nicht erstattungsfähig.
15 EUR je Essen Nur online
Glutenfreies Essen Gebühren für Spezialessen sind nicht erstattungsfähig. 15 EUR je Essen Nur online
Diabetiker Essen Gebühren für Spezialessen sind nicht erstattungsfähig. 15 EUR je Essen Nur online
       
Entgelte für Serviceleistungen bei Flugbuchungen      
Servicezuschlag, der bei einer Callcenter-Buchung oder Umbuchung (Flugdatum) anfällt Gebühren für Serviceleistungen bei Flugbuchungen sind nicht erstattungsfähig. 25 EUR je Buchung  
Umbuchungsgebühr bei Änderung des Flugdatums innerhalb der gültigen Flugplanperiode bis 48 Stunden vor Abflug Gebühren für Serviceleistungen bei Flugbuchungen sind nicht erstattungsfähig. 65 EUR zzgl. Differenz zum aktuellen Flugpreis  
Namensänderung pro Person pro Buchung bis 48 Stunden vor Abflug(ohne Änderung Flugdatum und/oder Flugstrecke) Gebühren für Serviceleistungen bei Flugbuchungen sind nicht erstattungsfähig. 65 EUR pP je Buchung  
Stornierung Gebühren für Serviceleistungen bei Flugbuchungen sind nicht erstattungsfähig. je nach Tarifbestimmungen  
Bearbeitungsgebühr für Stornierungen und Rückerstattung der Steuern & Gebühren, bei nicht erstattungsfähigen Tarifen Gebühren für Serviceleistungen bei Flugbuchungen sind nicht erstattungsfähig. 25 EUR je Vorgang  
       
Entgelte für Serviceleistungen bei Sitzplatz- und Sonderreservierungen      
Servicezuschlag, der bei einer CallcenterBuchung oder Umbuchung (Flugdatum) anfällt Gebühren für Serviceleistungen bei Sitzplatz- und Sonderreservierungen sind nicht erstattungsfähig. 10 EUR je Buchung  


Hier nicht aufgeführtes Sportgepäck (wie Tennisschläger, Hockeyschläger, etc.) wird im Rahmen des Freigepäcks befördert. Darüber hinausgehend ist eine Übergepäckgebühr zu entrichten.

Anmeldungen für Zusatzleistungen können bis 48 Stunden vor Abflug unter booking.sundair.com vorgenommen werden.

Die Entgelte für Zusatzleistungen sind bei der Anmeldung zu entrichten und sind nicht erstattungsfähig

Fluggäste, die keine Anmeldung vornehmen, können ihr Über-, Sport- und Sondergepäck zum Check-in mitbringen. Dort wird dann über die Beförderung gemäß Laderaumkapazität entschieden. Die Entgelte sind dann beim Check-in zu entrichten und fallen aufgrund des erhöhten Aufwandes dann höher (als bei Online-Reservierung) aus.

Unser Serviceteam berät Sie gern und steht für weitere Fragen gern zur Verfügung:


Tel. +49 (0)30 53 676 791

Email: Kundenservice@Sundair.com



Stand: 27.02.2018

Unser Service an Bord

Auf Ihrem Flug bieten wir Ihnen eine Auswahl an Speisen, Snacks und Getränken gegen Gebühr an.

Spezialessen wie z.B. Vegetarisches Essen, Glutenfreies Essen und Diabetiker-Essen können Sie bis spätestens 48 Stunden vor Abflug online unter Service reservieren.

An Bord haben Sie außerdem die Möglichkeit, Artikel aus unserem Travel Value/Duty Free-Angebot zu erwerben.

Bitte informieren Sie sich in unserem Bord-Bistro- und Bordverkauf-Journal, welches Sie als PDF-Dokument downloaden können.

 

Download hier: Bord-Bistro- und Bordverkauf-Journal (4MB)

Wir empfehlen eine rechtzeitige Sitzplatzreservierung bis spätestens 48 Stunden vor Abflug. Die Sitzplatzreservierung kann auch nach Ihrer Flugbuchung oder Ihrer Buchung der Pauschalreise unter Service vorgenommen werden.

Ihre Sitzplatzreservierung ist gültig vom letzten deutschen Flughafen bis zum ersten Auslandsflughafen und umgekehrt.

Bei einem Flugzeugmuster-Wechsel kann Ihre Sitzplatzreservierung leider nicht berücksichtigt werden.


Sitzplätze am Notausgang

Sitzplätze am Notausgang unterliegen besonderen Sicherheitsbestimmungen. SUNDAIR ist daher berechtigt, eine Buchung dieser Sitzplatzkategorie an folgende Personenkreise abzulehnen:

  • Kleinkinder und Kinder (bis einschließlich 17 Jahre)
  • Schwangere
  • Personen, die eingeschränkt mobil sind
  • Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind
  • Personen, die Tiere in der Kabine mitführen

Mit der Reservierung eines Sitzplatzes am Notausgang sichert der Fluggast zu, dass die oben genannten Kriterien für ihn und die von ihm gebuchten Personen nicht zutreffen. Darüber hinaus muss der Fluggast bereit sein, dem Bordpersonal im Notfall behilflich zu sein. Dies setzt voraus, dass der Fluggast den Anweisungen des Bordpersonals in deutscher oder englischer Sprache Folge leisten kann.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist SUNDAIR berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht. Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat SUNDAIR das Recht, die Beförderung insgesamt zu verweigern.


Sitze in Reihe 1

Sitzplätze in Reihe 1 unterliegen besonderen Sicherheitsbestimmungen. SUNDAIR ist daher berechtigt, eine Buchung dieser Sitzplatzkategorie an folgende Personenkreise abzulehnen:

  • Kleinkinder(bis einschließlich 2 Jahre)
  • Schwangere
  • Personen, die eingeschränkt mobil sind
  • Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind
  • Personen, die Tiere in der Kabine mitführen

Mit der Reservierung eines Sitzplatzes in Reihe 1 sichert der Fluggast zu, dass die oben genannten Kriterien für ihn und die von ihm gebuchten Personen nicht zutreffen.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist SUNDAIR berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht. Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat SUNDAIR das Recht, die Beförderung insgesamt zu verweigern.

Unser Serviceteam berät Sie gern und steht für weitere Fragen zur Verfügung:

Tel. +49 (0)30 53 67 67 91

Email: Kundenservice@Sundair.com

Ihre Eco Sund Tarifbestimmungen

Pro vollzahlender Person ist für 1 Kleinkind (unter 2 Jahren) eine Beförderungspauschale in Höhe von 28 EUR je Flugstrecke zu entrichten.

Die vollzahlende Person muss ebenfalls im Rahmen des Eco Sund Tarifs gebucht sein.

Sollte das Kleinkind vor dem Rückflug oder zum Rückreisetermin das 2. Lebensjahr vollenden, so ist aus Sicherheitsgründen eine Buchung als vollzahlendes Kind (2 – 11 Jahre) mit Sitzplatz zwingend erforderlich.

Kleinkinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz.


Umbuchung

Die Reisedaten (Flugdatum) können bei freien Sitzplatzkapazitäten in der gültigen Flugplanperiode bis 48 Stunden vor Abflug gegen Gebühr und ggf. Zahlung der Tarifdifferenz geändert werden.


Namensänderung

Eine Namensänderung (ohne Änderung Flugdatum und/oder Flugstrecke) ist bis 48 Stunden vor Abflug gegen Gebühr möglich.


Stornierung

Bei Stornierung bzw. Nichtantritt ist eine Erstattung des Flugpreises nicht möglich.

Flugplan


Berlin-Tegel (TXL)


Zielflughafen   Mo Di Mi Do Fr Sa So
Heraklion (HER)
28.04.2018 - 03.11.2018
 
x
 
x
 
x
 
Hurghada (HRG)
02.05.2018 - 31.10.2018
   
x
       
Kos (KGS)
04.05.2018 - 02.11.2018
       
x
   
Rhodes (RHO)
03.05.2018 - 01.11.2018
x
   
x
     
Thessaloniki (SKG)
01.05.2018 - 02.10.2018
 
x
       
x
Varna (VAR)
19.05.2018 - 08.09.2018
x
       
x
 

Kassel-Calden (KSF)


Zielflughafen   Mo Di Mi Do Fr Sa So
Heraklion (HER)
01.05.2018 - 01.11.2018
 
x
 
x
 
x
 
Hurghada (HRG)
02.05.2018 - 30.10.2018
   
x
     
x
Kos (KGS)
02.05.2018 - 02.11.2018
 
x
   
x
   
Palma de Mallorca (PMI)
02.05.2018 - 02.11.2018
x
 
x
 
x
 
x
Rhodes (RHO)
03.05.2018 - 01.11.2018
     
x
 
x
 
Varna (VAR)
18.05.2018 - 28.08.2018
x
     
x
   

Berlin-Tegel (TXL)


Zielflughafen   Mo Di Mi Do Fr Sa So
Fuerteventura (FUE)
01.11.2018 - 25.04.2019
     
x
     
Gran Canaria (LPA)
05.11.2018 - 29.04.2019
x
           
Hurghada (HRG)
06.11.2018 - 30.04.2019
 
x
         
 
28.10.2018 - 28.04.2019
           
x
Lanzarote (ACE)
03.11.2018 - 27.04.2019
         
x
 
Tenerife-Sud (TFS)
02.11.2018 - 26.04.2019
       
x
   

Kassel-Calden (KSF)


Zielflughafen   Mo Di Mi Do Fr Sa So
Fuerteventura (FUE)
02.11.2018 - 04.01.2019
       
x
   
 
08.02.2019 - 26.04.2019
       
x
   
Gran Canaria (LPA)
03.11.2018 - 27.04.2019
         
x
 
Hurghada (HRG)
08.11.2018 - 29.11.2018
     
x
     
 
28.02.2019 - 25.04.2019
     
x
     
 
04.11.2018 - 28.04.2019
           
x
Tenerife-Sud (TFS)
07.11.2018 - 24.04.2019
   
x